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Dassler GmbH
Luft- und wärmetechn. Systeme
Salzwiese 2
D-37581 Bad Gandersheim
Tel: 05382 - 2317 oder 6881
Fax: 05382 - 4478
vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Dirk Dassler
Kerstin Huning
Registergericht: Amtsgericht BAd Gandersheim HRB 2792
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 811665877
Internet:
Hallenheizung: http://www.hallenheizung.com
Ventilatoren: http://www.ventilator-shop.de
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Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten bitten wir Sie, sich mit folgender Adresse
webmaster@dassler-online.de in Verbindung zu setzen.
Bei Händleranfragen bitte parallel Briefbogen zufaxen.
Sie erhalten dann ein individuelles Angebot! Danke.
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HINWEIS FERNABSATZGESETZ
für Privatkunden:
Der Kunde kann seine auf den Vertragsabschluß
gerichtete Willenserklärung
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen,
indem er die Ware an
Dassler GmbH zurücksendet. Für die Wahrung der
Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Ware.
Im Falle des Widerrufs zahlt Dassler GmbH einen
bereits entrichteten
Kaufpreis an den Kunden per Überweisung auf das vom
Kunden angegebene
Konto zurück. Wird hiervon abweichend dennoch eine
Rücklastschrift
vorgenommen, so entstehen zusätzliche
Bankgebühren von derzeit 9,51
EUR, die Dassler GmbH dem Kunden in Rechnung stellen
wird.
Der Gebrauch und die Nutzung der von Dassler GmbH
versandten Artikel
führt zu einer deutlichen Wertminderung meist durch Verschmutzung
während des Betriebs und durch herausgebrochene Kabeldurchführungen.
Im Falle einer Rücksendung
müssen diese Produkt mit Vorsicht
behandelt werden und dürfen
keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Wichtig ist auch, dass die Ware im Falle einer Rücksedung
originalverpackt und sorgfältig gegen Transportschäden
geschützt wird, um Beulen und Kratzer zu verhindern.
Bei wesentlichen
Verschlechterungen oder
einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall seines
Widerrufs Dassler GmbH
die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der
Kunde den Kaufpreis
bereits entrichtet hat, ist Dassler GmbH berechtigt,
die Wertminderung
vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall
kann die Wertminderung
dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.
Viele Produkte, insbesondere unsere Radialventilatoren
können auf Kundenwunsch in unterschiedlichen Gehäusepositionen
geliefert werden, zudem müssen die Ventilatoren individuell
mit speziellen Motoren bestückt und ggf. aus besonderem
Material (Kunststoff, Edelstahl, Stahlblech oder Aluguß) angefertigt werden.
Diese - nicht serienmäßigen - Ventilatoren gelten als individuelle, für den
Kunden eigens gefertigten Sondermodelle und sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Der Käufer hat 14 Tage nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung da Recht,
uns Änderungen schriftlich mitzuteilen, es sei denn in der Auftragsbestätigung ist
aus besonderen Gründen eine kürzere Frist genannt. Dann gilt die kürzere Frist.
Danach ist eine Auftragsänderung, Stornierung oder eine Rückgabe der Ware
nicht mehr zulässig.
Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem
Wert von 40,00 EUR
trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der
bestellten. Von Dassler GmbH eventuell bezahlte
Rücksendekosten werden
vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.
AGB
AGB
1
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Dassler GmbH
Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle weiteren Lieferungen. Anderslautende Einkaufsbedingungen unserer Kunden
gelten nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, sie werden von uns
schriftlich anerkannt.
I. Angebote, Umfang der Leistungen
1. Unseren Angeboten und Lieferungen oder Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
zugrunde. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich.
2. Schutzvorrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Befestigungs- und isoliermaterial werden insoweit mitgeliefert als dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu
Angeboten gehörige Zeichnungen oder andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird,
auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Alle unsere Vorschläge zur Auslegung unserer beruhen auf
den Angaben des Käufers und sind absolut unverbindlich und in jedem Fall von einem Fachingenieur vor Ort zu überprüfen und ggf. nachzurechen.
Die Einhaltung von Gesetzlichen Vorschriften und das Einholen behördlicher
Genehmigungen obliegt dem Käufer.
4. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
5. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für
Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
6. Aussagen zur Auslegung, Leistung und Anwendung der Ventilatoren beruhen auf den Angaben des Käufers,
sind unverbindlich und in jedem Fall von einen Fachplaner vor Ort nachzuprüfen. Die Prüfung, ob die angebotenen
Gegenstände ihren Verwendungszweck erfüllen, obliegt dem Käufer. Das Einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen obliegt dem Käufer.
II. Preise
1. Die Preise sind freibleibend und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung
im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe.
2. Soll die Lieferung oder Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine
angemessene Erhöhung des Entgeltes unter der Voraussetzung vor, daß sich die bei Vertragsabschluß gegebenen,
für die Bestimmung des Entgeltes maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Materialkosten, Löhne und
öffentliche Abgaben nicht unerheblich verändert haben sollten.
III. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern ausschließlich unter einem umfassenden, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Hierfür
gelten die "Besonderen Vertragsbedingungen über den Eigentumsvorbehalt der Firma Dassler
GmbH", die wir Ihnen auf schriftliche Anforderungen gerne kostenlos zusenden.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Neukunden beliefern wir auf Vorkasse oder Nachnahme zzgl. Nachnahmegebühr - ausgenommen Behörden, Universitäten und Großkonzerne.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Soweit Forderungen gestundet sind, werden
sie sofort ohne Abzug fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn
uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden unbeschadet
weitergehender Rechte bankübliche Zinsen berechnet.
2. der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Frist für Lieferungen und Leistungen
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Falls die Lieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert,
gilt nach erfolgter Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist der Liefertermin als
eingehalten.
3. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr,
Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers
liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung,
die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer
Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung
½ v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung der Dassler GmbH, das im Zuge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn der Verzugsschaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige
der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach
Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist zu beliefern.
VI. Gefahrübergang und Entgegennahme
1.Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren
eigenen Transportmitteln erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch
andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.
2. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
3.Teillieferungen sind zulässig.
4.Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir, abgesehen von Ziff. VIII. dieser Lieferbedingungen,
wie folgt:
1. Sollte sich ein Teil wegen eines vor Gefahrenübergang gegebenen Umstandes, insbesondere infolge
fehlerhafter Bauart, mangelhafter Bauausführung, als unbrauchbar oder erheblich in seiner Brauchbarkeit
beeinträchtigt herausstellen, so sind diese nach unserem billigen Ermessen auszubessern oder neu zu liefern.
Der Besteller hat uns solche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die ausgewechselten Schadteile werden
unser Eigentum.
Diese Haftung erlischt spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich
Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden verzögern. Insoweit wir Fremderzeugnisse
weiterverarbeitet haben, sind wir lediglich zur Abtretung der Haftungsansprüche gegen unseren Lieferanten verpflichtet.
Für Privatleute gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei Fertigung nach Zeichnungen des Bestellers haften wir nur für die zeichnungsgemäße Ausführung.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt
der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Wir haften nicht für Sachschäden, die auf das Verschulden des Bestellers oder Dritter zurückzuführen sind, wie
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse.
4. Der Besteller hat uns zur Vornahme der notwendigen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen die notwendige
Zeit und Gelegenheit zu geben. Tut er dies nicht, so sind wir von der Mangelhaftung befreit. Lediglich in dringenden
Fällen, wenn die Betriebssicherheit beim Besteller gefährdet ist oder es unverhältnismäßig große Schäden
abzuwehren gilt, kann dieser den Mangel selbst oder durch geeignete Dritte beseitigen lassen. In diesem
Falle sind wir jedoch sofort zu verständigen.
5. Wir tragen von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten die
Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Die weiteren Kosten trägt der Besteller. Dies gilt insbesondere für entstandene Kosten für Arbeitszeiten, Fahrtzeiten, Gerüstbeistellung u.s.w.
6. Für die nachgebesserten oder neu gelieferten Teile beträgt die Gewährleistungspflicht drei Monate. Sie läuft
jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den gesamten Liefergegenstand.
Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten
verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
unternimmt, so wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8. Weitere Ansprüche, insbesondere hinsichtlich Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, venünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluß gilt nicht in den Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Rücktritts- sowie Wandelungsanspruch des Bestellers, unsere sonstige Haftung
1. Sofern uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird, kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten. Dies kann er auch dann, wenn uns ein Teil des Vertrages unmöglich wird, sofern es sich um
gleichartige Gegenstände handelt und der Besteller ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung
hat. Im anderen Falle kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Viele Produkte, insbesondere unsere Radialventilatoren
können auf Kundenwunsch in unterschiedlichen Gehäusepositionen
geliefert werden, zudem müssen die Ventilatoren individuell
mit speziellen Motoren bestückt und ggf. aus besonderem
Material (Kunststoff, Edelstahl, Stahlblech oder Aluguß) angefertigt werden.
Diese - nicht serienmäßigen - Ventilatoren gelten als individuelle, für den
Kunden eigens gefertigten Sondermodelle und sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Der Käufer hat 14 Tage nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung da Recht,
uns Änderungen schriftlich mitzuteilen, es sei denn in der Auftragsbestätigung ist
aus besonderen Gründen eine kürzere Frist genannt. Dann gilt die kürzere Frist.
Danach ist eine Auftragsänderung, Stornierung oder eine Rückgabe der Ware
nicht mehr zulässig.
2. Liegt Verzug im Sinne von Ziff. V. dieser Lieferbedingungen vor und haben wir eine angemessene Nachfrist,
welche uns der Besteller verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf die Annahme der Leistung
ablehne, verstreichen lassen, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Wenn Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch ein Verschulden des Bestellers eintritt, so
bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder zur Herabsetzung des Lieferpreises
(Minderung) hat der Besteller dann, wenn wir eine Nachfrist für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung durch unser
Verschulden fruchtlos haben verstreichen lassen und der Mangel von uns zu vertreten war. Der Besteller hat
dieses Recht auch dann, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns aus sonstigen Gründen fehlschlägt.
5. Alle anderen weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Schadensersatz
irgendwie gearteter Schäden, auch solche, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluß gilt nicht in den Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Er gilt auch nicht, soweit wir Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben, sofern die Zusicherung
gerade bezweckt, unseren Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, abzusichern.
IX. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand infolge Nebenpflichtverletzungen, insbesondere Anleitung
für Bedienung und Wartung verletzt werden, so gelten unter Ausschluß anderer Ansprüche des Bestellers
die Ziff. VII. und VIII. dieser Lieferbedingungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache
1. Erfüllungsort ist Bad Gandersheim.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Gandersheim, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt, insbesondere bei Auslandsgeschäften, nur deutsches Recht, ausgenommen, das einheitliche UNKaufrecht
(CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
Verbesserungen und Änderungen.
Die Dassler GmbH, Luft- und wärmetechnische Systeme, Bad Gandersheim behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herausgebers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.
XI. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
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